Nach der Rechtsprechung kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs ua. in Betracht: 1 Das Herunterladen einer erheblichen Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme Systems verbunden sein könne oder beispielsweise, weil strafbare oder pornografische Darstellungen heruntergeladen werden; 2. die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses als solche 3. die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets oder anderer Arbeitsmittel w ä h r e n d der Arbeitszeit. |