Urteile zum Internet- und Telekommunikationsrecht: | |
BGH BESCHLUSS 2 ARs 74/08 2 AR 43/08 vom 16. April 2008 | Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung einer Durchsuchung wegen des Verdachts, eine Sendeanlage ohne Frequenzzuteilung genutzt zu haben, ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verfolgungsbehörde oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat. |
Bundesverfassungsgericht vom 19. März 2008 Beschluss vom 11. März 2008 – 1 BvR 256/08 – Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich | Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 enthält in Art. 2 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b TKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. § 113b TKG regelt die Verwendung der gespeicherten Daten. Danach kann der bevorratete Datenbestand zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben abgerufen werden. |
LANDGERICHT SAABRÜCKEN BESCHLUSS 5 (3) Qs 349/07 - 2 (6) Js 682/07 vom 28. Januar 2008 - IP-Nummern zur Überführung eines Täters unzureichend | Aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person auch zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen hat, so dass diesbezüglich nicht ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht bejaht werden kann. |
EuGH Urteil vom 29.01.2008 C-275/06 - IP-Datenweitergabe in Zivilverfahren | Die Mitgliedstaaten müssen nicht im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen. Die Mitgliedstaaten haben auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit diesen Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kollidiert. |
BGH, Urteil vom 07.04.2005 I ZR 314/02 (Lieferpflicht eines Internetversandhandels) | Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird. |
BGH - automatischer Dialer | Kein Entgeltanspruch für Verbindungen durch einen sich heimlich installierenden Dialer (BGH, Urteil vom 4. März 2004, AZ: III ZR 96/03 - Keine Verantwortlichkeit für automatische Dialer) |