BGH I ZR 44/06 vom 26. März 2009 - Resellervertrag | Bei der Bemessung des Schadensersatzanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG (F: 23.6.1995) nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie sind Ersatzzahlungen, die der Verletzer seinen Vertragspartnern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt, nicht abzuziehen. |
LG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 308 O 248/07 vom 26. September 2008 – Urheberrechtsverletzung durch die thumbnails der Google-Bildersuche | Das Bereithalten einer Fotografie als thumbnail in der Bildersuche zum Zwecke des Abrufs der Ergebnislisten durch die Öffentlichkeit stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzung dar und verletzt das dem Photografen zustehende Recht gemäß § 19a UrhG, die Fotografie öffentlich zugänglich zu machen. |
Landgericht Stuttgart Urteil vom 08.05.2008 41 O 3/08 KfH | Die Filmaufzeichnungen von Fußballspielen, deren Veranstalter ein Fussballverband ist, darf nicht ohne Zustimmung öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Film- und Fernsehrechte liegen beim jeweiligen Verband (aufgrund der Statuten). |
LG Köln Urteil vom 21.04.2008, 28 O 124/08 - virtueller Kölner Dom in Second Life | Die zur Verwendung in Second Life hergestellten Texturen für die Domfenster und Bodenmosaike sind keine schutzfähigen Werke im Sinne des § 2 UrhG und werden auch nicht von verwandten Schutzrechten, insbesondere nicht von § 72 UrhG, erfasst. |
EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 17. April 2008 C456/06 - Peek & Cloppenburg KG gegen Cassina SpA | Urheberrecht – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 4 Abs. 1 – Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder auf sonstige Weise – Verwendung von Werkstücken urheberrechtlich geschützter Möbel als Mobiliar in einem Verkaufsraum und als Schaufensterdekoration – Fehlende Übertragung des Eigentums oder des Besitzes |
BGH I ZR 290/02 vom 21. Juli 2005 - HIT BILANZ | Ein Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers, die Datenbank insgesamt oder in einem nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, kann auch gegeben sein, wenn Daten entnommen und auf andere Weise zusammengefaßt werden. Auf die Übernahme der Anordnung der Daten in der Datenbank des Herstellers kommt es für den Schutz nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht an. Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren. |
BGH I ZR 227/02 vom 23. Juni 2005 - Stadtplan | Die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan kann ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sein. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit sind insoweit bei kartographischen Gestaltungen gering. |
BGH I ZR 133/02 vom 3. März 2005 - Atlanta | Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt der Erschöpfung nach § 17 Abs. 2 UrhG trifft denjenigen, der sich darauf beruft. Der Nachweis, ob eine Übereignung stattgefunden hat, die in der Regel einen Veräußerungstatbestand i.S. des § 17 Abs. 2 UrhG darstellt, kann gegebenenfalls durch die Vermutung des § 1006 BGB erleichtert werden. |
BGH-Urteil vom 01.12.1999 – I Cr 49/97 (KG) - Marlene Dietrich | Vermögenswerte als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts |
OLG Braunschweig- Beschwerdewert einer Berufung gegen Auskunftsstattgabe | Der Beschwerdewert einer Berufung gegen ein Auskunftsbegehren, dessen erstinstanzlicher Wert auf DM 75.000 festgesetzt wurde, kann kleiner als 1500 DM sein, wodurch die Berufung als unzulässig zu verwerfen ist, weil allein der Aufwand der Auskunftserteilung über den Wert der Beschwer entscheidet. |