Häufige Standardklauseln in Verträgen nach deutschem RechtIn deutschen Verträgen gibt es eine Vielzahl standardisierter Klauseln, die je nach Vertragstyp verwendet werden. Diese Klauseln decken allgemeine Themen wie Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung, Vertragslaufzeit und Streitbeilegung ab. Im Folgenden finden sich die am häufigsten verwendeten Klauseln und deren typische Formulierungen. Standardklauseln
1. PräambelDie Präambel gibt den Kontext und die Absicht des Vertrages wieder. - Beispiel:„Die Vertragsparteien schließen diesen Vertrag, um die Zusammenarbeit im Bereich [Bezeichnung des Bereichs] zu regeln. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten der Parteien klar und verbindlich festzulegen.“
2. VertragsgegenstandRegelt, was Inhalt und Ziel des Vertrages ist. - Beispiel:„Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von [Leistung/Produkt] durch [Partei A] an [Partei B] gemäß den in Anlage [Anlagenummer] beschriebenen Spezifikationen.“
3. LeistungsbeschreibungBeschreibt die zu erbringenden Leistungen im Detail. - Beispiel:„[Partei A] verpflichtet sich, die im Anhang [Anhangnummer] spezifizierten Leistungen ordnungsgemäß, vollständig und fristgerecht zu erbringen.“
4. Vergütung und ZahlungsmodalitätenRegelt die Höhe der Vergütung, Zahlungsfristen und -bedingungen. - Beispiel:„Die Vergütung für die unter § 3 genannten Leistungen beträgt [Betrag] zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.“
5. Vertragsdauer und KündigungBestimmt die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für eine Kündigung. - Beispiel:„Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. drei Monaten] zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.“
6. VertraulichkeitSchützt vertrauliche Informationen der Parteien. - Beispiel:„Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.“
7. HaftungRegelt die Haftung der Vertragsparteien für Schäden. - Beispiel:„Die Haftung der Vertragsparteien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).“
8. Höhere GewaltKlausel zur Regelung von unvorhersehbaren Ereignissen. - Beispiel:„Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich machen, entbinden die Parteien für die Dauer und den Umfang des Hindernisses von ihren Verpflichtungen.“
9. Salvatorische KlauselSichert die Gültigkeit des Vertrages bei unwirksamen Regelungen. - Beispiel:„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“
10. SchriftformLegt fest, dass Änderungen des Vertrages schriftlich erfolgen müssen. - Beispiel:„Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.“
11. GerichtsstandRegelt den Gerichtsstand für Streitigkeiten. - Beispiel:„Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Ort]. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.“
12. DatenschutzRegelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. - Beispiel:„Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zu verarbeiten.“
13. SchlussbestimmungenKommen meist am Ende des Vertrages und regeln allgemeine Punkte. - Beispiel:„Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.“
Diese Klauseln sind flexibel und werden je nach Vertrag angepasst. Für eine rechtsverbindliche Ausgestaltung ist es ratsam, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Weiterer Informationen zum Vertragsrecht. |