Designlizenzvertrag für die ProduktherstellungEin Designlizenzvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Lizenzgeber (Designinhaber) und einem Lizenznehmer (Nutzer), der das Design für die Produktion und Vermarktung von Produkten verwenden möchte. Der Vertrag enthält Bestimmungen zur Lizenzierung, Vergütung, Schutz des Designs und weiteren relevanten Punkten.
DesignlizenzvertragZwischen: - [Name des Lizenzgebers],
Adresse: [Anschrift], Vertreten durch: [Vertreter/Bevollmächtigter], (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt)
und - [Name des Lizenznehmers],
Adresse: [Anschrift], Vertreten durch: [Vertreter/Bevollmächtigter], (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt)
Wird Folgendes vereinbart:
1. PräambelDer Lizenzgeber ist Inhaber des eingetragenen Designs mit der Bezeichnung [Name des Designs] und der Registrierungsnummer [Registernummer] beim [z. B. DPMA, EUIPO, WIPO]. Der Lizenznehmer beabsichtigt, das Design für die Herstellung und Vermarktung von Produkten zu nutzen.
2. VertragsgegenstandDer Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer das Recht, das folgende Design zu nutzen: - Bezeichnung: [Name des Designs]
- Registrierungsnummer: [Registernummer]
- Schutzgebiet: [z. B. Deutschland, EU, weltweit]
Nutzungszweck: - Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Produkten, die das Design verwenden.
Lizenzart: - Exklusive Lizenz: Der Lizenznehmer erhält das ausschließliche Nutzungsrecht im Vertragsgebiet.
- Nicht-exklusive Lizenz: Das Design darf auch von anderen Lizenznehmern genutzt werden.
3. VergütungLizenzgebühr: - Der Lizenznehmer zahlt eine Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag] €, die wie folgt fällig wird:
- Einmalige Zahlung: [Fälligkeit, z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss].
- Laufende Lizenzgebühren: [z. B. monatlich, jährlich oder pro verkaufter Einheit].
Umsatzbeteiligung: - Der Lizenzgeber erhält [Prozentsatz, z. B. 5 %] des Nettoumsatzes aus der Vermarktung der Produkte.
Mindestlizenzgebühren (optional): - Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer jährlichen Mindestlizenzgebühr von [Betrag] €, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
4. Rechte und Pflichten des LizenznehmersHerstellung und Vertrieb: Der Lizenznehmer darf das Design ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Produkte und Märkte nutzen. Qualitätsanforderungen: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Produkte gemäß den Qualitätsstandards des Lizenzgebers herzustellen. - Vor Serienproduktion muss ein Muster vom Lizenzgeber genehmigt werden.
Berichtspflichten: Der Lizenznehmer legt dem Lizenzgeber quartalsweise Berichte über die Verkaufszahlen und die Lizenzgebühren vor. Schutz des Designs: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Design vor Nachahmungen und unbefugter Nutzung zu schützen.
5. Rechte und Pflichten des LizenzgebersGewährleistung: Der Lizenzgeber sichert zu, dass er rechtmäßiger Inhaber des Designs ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Unterstützung: Der Lizenzgeber unterstützt den Lizenznehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte, die das Design unbefugt nutzen. Änderungen am Design: Änderungen oder Anpassungen des Designs bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
6. Schutzrechte und Eintragung- Designschutz:
Der Lizenzgeber bleibt alleiniger Inhaber des Designs, auch während der Lizenzlaufzeit. - Eintragungen:
Der Lizenznehmer darf das Design nicht selbstständig in ein Register eintragen lassen oder Änderungen vornehmen.
7. VertraulichkeitBeide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen für die Dauer von [z. B. 5 Jahren] nach Vertragsbeendigung geheim zu halten.
8. Laufzeit und KündigungLaufzeit: Der Vertrag wird für eine Dauer von [z. B. 5 Jahren] geschlossen und verlängert sich automatisch um [z. B. 1 Jahr], wenn er nicht mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] gekündigt wird. Außerordentliche Kündigung: Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei Vertragsbruch oder Zahlungsverzug. Rückgabe: Nach Vertragsende ist der Lizenznehmer verpflichtet, alle Produkte, die das Design verwenden, unverzüglich einzustellen.
9. HaftungHaftungsbeschränkung: Der Lizenzgeber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Designs entstehen. Freistellung: Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der unbefugten Nutzung des Designs entstehen.
10. StreitigkeitenGerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort] ausschließlicher Gerichtsstand. Schiedsverfahren (optional): Streitigkeiten werden vor einem Schiedsgericht nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) entschieden.
11. Schlussbestimmungen- Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum und Unterschriften
[Name Lizenzgeber]
[Name Lizenznehmer]
Erläuterung der Klauseln1. Exklusive vs. nicht-exklusive Lizenz- Exklusive Lizenz:
Der Lizenznehmer erhält das alleinige Nutzungsrecht und kann gegen Dritte vorgehen. Höhere Lizenzgebühren sind üblich. - Nicht-exklusive Lizenz:
Mehrere Lizenznehmer können das Design nutzen. Geeignet für Designs mit breiter Marktfähigkeit.
2. Umsatzbeteiligung- Beliebt bei langfristiger Nutzung des Designs, um die Vergütung an den wirtschaftlichen Erfolg zu koppeln.
- Alternative: Einmalzahlung bei Vertragsabschluss.
3. Qualitätsanforderungen- Sinnvoll, um sicherzustellen, dass das Design in einer Weise genutzt wird, die dem Ruf des Lizenzgebers nicht schadet.
Relevante RechtsprechungBGH, Urteil vom 27.06.2019 (Az. I ZR 93/17, „Faltbare Transportbox“): Klärung der Schutzfähigkeit von Designrechten und deren Nutzung. EuGH, Urteil vom 12.09.2019 (C-683/17, „Sky/SkyKick“): Anforderungen an klare Vertragsbedingungen bei Lizenzen. BGH, Urteil vom 24.01.2018 (Az. I ZR 201/16, „Bürostuhl“): Abgrenzung zwischen Design- und Markenrechten.
Vorteile eines Designlizenzvertrags- Rechtssicherheit:
Präzise Regelungen verhindern Missbrauch und Konflikte. - Flexibilität:
Lizenzgeber kann Rechte wirtschaftlich nutzen, ohne Kontrolle zu verlieren. - Langfristige Einnahmen:
Umsatzbeteiligungen sichern dem Lizenzgeber laufende Erträge.
Dieser Vertrag schafft eine klare Grundlage für die Nutzung eines Designs und schützt die Rechte beider Parteien. |