DesignübertragungsvertragEin Designübertragungsvertrag regelt die vollständige oder teilweise Übertragung von Rechten an einem eingetragenen oder nicht eingetragenen Design. Dabei werden die Rechte des bisherigen Rechteinhabers (Übertrager) auf den Erwerber (Übernehmer) übertragen. Dieser Vertrag berücksichtigt alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte.
DesignübertragungsvertragZwischen: - [Name des Übertragers],
Adresse: [Anschrift], Vertreten durch: [Vertreter/Bevollmächtigter], (nachfolgend „Übertrager“ genannt)
und - [Name des Übernehmers],
Adresse: [Anschrift], Vertreten durch: [Vertreter/Bevollmächtigter], (nachfolgend „Übernehmer“ genannt)
Wird Folgendes vereinbart:
1. PräambelDer Übertrager ist der rechtmäßige Inhaber des Designs mit der Bezeichnung [Name des Designs] und der Registrierungsnummer [Registernummer] beim [z. B. DPMA, EUIPO, WIPO]. Der Übernehmer möchte dieses Design übernehmen und die damit verbundenen Rechte ausüben.
2. VertragsgegenstandDer Übertrager überträgt dem Übernehmer sämtliche Rechte an folgendem Design: - Bezeichnung: [Name des Designs].
- Registrierungsnummer: [Registernummer].
- Schutzdauer: [Datum] bis [Datum].
- Schutzgebiet: [z. B. Deutschland, EU, weltweit].
Übertragene Rechte: - Vollständiges Nutzungs- und Verwertungsrecht.
- Recht zur Bearbeitung, Anpassung und weiteren Entwicklung des Designs.
- Recht auf Lizenzierung an Dritte.
3. VergütungKaufpreis: Der Übernehmer zahlt dem Übertrager einen Betrag in Höhe von [Betrag] €. - Zahlungsweise: [z. B. einmalig, in Raten].
- Fälligkeit: [z. B. sofort nach Vertragsabschluss, innerhalb von 14 Tagen].
Weitere Vergütung (optional): - Der Übertrager erhält eine Umsatzbeteiligung in Höhe von [Prozentsatz] % für die Nutzung oder Verwertung des Designs durch den Übernehmer.
4. GewährleistungDer Übertrager sichert zu: - Der rechtmäßige Inhaber des Designs zu sein.
- Dass keine Rechte Dritter an dem Design bestehen.
- Dass das Design frei von Rechtsmängeln ist und nicht gegen geltende Gesetze verstößt.
Haftung für Rechtsmängel: Der Übertrager haftet für Schäden, die dem Übernehmer durch Ansprüche Dritter entstehen, sofern diese auf Rechtsmängeln beruhen.
5. Übertragung der Rechte- Die Übertragung erfolgt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags.
- Der Übertrager verpflichtet sich, die notwendigen Unterlagen bereitzustellen und eine Übertragungserklärung beim zuständigen Register (z. B. DPMA, EUIPO) einzureichen.
6. Pflichten des Übernehmers- Pflege des Designs:
Der Übernehmer ist verpflichtet, die Schutzrechte durch Verlängerung der Eintragung aufrechtzuerhalten. - Zahlungspflichten:
- Der Übernehmer übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übertragung alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Design.
7. GeheimhaltungBeide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten vertraulichen Informationen für die Dauer von [z. B. 5 Jahren] nach Vertragsende geheim zu halten.
8. Haftung- Haftungsbeschränkung:
Der Übertrager haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen diesen Vertrag. - Haftungsausschluss:
Der Übertrager haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.
9. Beendigung des Vertrags- Rücktritt:
Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Partei ihre wesentlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. - Unwirksamkeit der Übertragung:
Sollte die Übertragung aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, die Übertragung erneut rechtlich durchzuführen.
10. Optionale Klauselna. Lizenzrechte des ÜbertragersDer Übertrager behält das nicht-exklusive Recht, das Design weiterhin zu nutzen. Der Übernehmer verpflichtet sich, dies zu respektieren. b. WettbewerbsklauselDer Übertrager verpflichtet sich, keine ähnlichen Designs in einem Zeitraum von [z. B. 2 Jahren] auf den Markt zu bringen. c. Schiedsverfahren/MediationStreitigkeiten aus diesem Vertrag werden vorab durch Mediation oder ein Schiedsverfahren geklärt. d. AnpassungsklauselSollte der Übernehmer das Design signifikant verändern, hat der Übertrager keinen Anspruch auf Vergütung für die neue Version.
11. Schlussbestimmungen- Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten ist [z. B. München] ausschließlicher Gerichtsstand. - Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum und Unterschriften
[Name Übertrager]
[Name Übernehmer]
Erläuterung optionaler Klauseln und alternativer Vorgehensweisen1. Umsatzbeteiligung- Geeignet, wenn das Design weiterverwendet oder kommerziell verwertet wird.
- Alternative: Festgelegte Einmalzahlung ohne weitere Ansprüche.
2. Lizenzrechte des Übertragers- Relevant, wenn der Übertrager weiterhin Zugriff auf das Design benötigt, z. B. für bestehende Verträge.
3. Wettbewerbsklausel- Sinnvoll, um direkte Konkurrenz durch den Übertrager zu verhindern.
4. Schiedsverfahren/Mediation- Vorteil: Schnellere und kostengünstigere Klärung von Streitigkeiten im Vergleich zu Gerichtsverfahren.
Relevante RechtsprechungBGH, Urteil vom 12.10.2017 (Az. I ZR 39/16, „Gebäckpresse“): Klärung der Schutzfähigkeit eines Designs bei neuheitsschädlichen Veröffentlichungen. EuGH, Urteil vom 21.09.2017 (C-361/15): Anforderungen an die Neuheit und Eigenart bei Geschmacksmustern. BGH, Urteil vom 27.06.2019 (Az. I ZR 93/17, „Faltbare Transportbox“): Schutzumfang eines Designs und Abgrenzung zu technischen Funktionen.
Vorteile eines Designübertragungsvertrags- Rechtssicherheit:
Klare Festlegung der Rechte und Pflichten beider Parteien. - Vermeidung von Streitigkeiten:
Präzise Regelungen zu Vergütung, Haftung und Nutzung minimieren Konflikte. - Wirtschaftliche Optimierung:
Umsatzbeteiligung und Lizenzklauseln schaffen langfristige Vorteile für beide Parteien.
Ein umfassender Designübertragungsvertrag bietet eine rechtssichere Grundlage für die Übertragung und Nutzung von Designrechten und vermeidet zukünftige Konflikte. |