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Smart Contract für die Entwicklung einer plattformübergreifenden App

Ein Smart Contract für die Entwicklung einer App, die auf verschiedenen Plattformen wie Android und iOS laufen soll, wird genutzt, um Rechte, Pflichten und Zahlungsmodalitäten zwischen Auftraggeber und Entwickler zu automatisieren und rechtlich abzusichern. Im Mittelpunkt steht die Vereinbarung über Entwicklungsleistungen, Zahlungsfreigabe über ein Escrow-System, und optionale Regelungen wie Lizenz- und Wartungsverträge.


Smart Contract - App-Entwicklung

Zwischen:

  1. [Name des Auftraggebers],
    Adresse: [Anschrift],
    (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)

und

  1. [Name des Entwicklers/der Entwicklungsfirma],
    Adresse: [Anschrift],
    (nachfolgend „Entwickler“ genannt)

Wird Folgendes vereinbart:


1. Präambel

Der Auftraggeber beauftragt den Entwickler mit der Entwicklung einer plattformübergreifenden App für Android und iOS, einschließlich aller notwendigen Komponenten, um die App in den entsprechenden App-Stores (z. B. Google Play Store, Apple App Store) zu veröffentlichen.


2. Vertragsgegenstand

  1. Entwicklung der App:

    • Beschreibung: Entwicklung einer App mit den Funktionen [z. B. Benutzerregistrierung, GPS-Tracking, Payment-Integration].
    • Plattformen: Android, iOS.
    • Technologien: [z. B. Flutter, React Native].
    • Veröffentlichung: Bereitstellung der App zur Veröffentlichung in den jeweiligen App-Stores.
  2. Lieferobjekte:

    • Quellcode.
    • Dokumentation (z. B. Installationsanleitung, API-Dokumentation).
    • Testberichte.
  3. Pflichten des Entwicklers:

    • Erstellung der App gemäß den Anforderungen des Auftraggebers.
    • Bereitstellung eines funktionsfähigen MVPs (Minimum Viable Product).
    • Anpassung an die App-Store-Vorgaben.
  4. Pflichten des Auftraggebers:

    • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Materialien (z. B. Branding, Design).


3. Zahlungsmodalitäten (Escrow)

  1. Gesamtkosten:
    Der Gesamtpreis beträgt [Betrag in € oder $].

  2. Escrow-System:

    • Die Zahlung wird in mehreren Meilensteinen erfolgen, die durch ein Escrow-System gesichert werden.
    • Der Auftraggeber zahlt den vereinbarten Betrag in ein Escrow-Konto ein, das vom Smart Contract verwaltet wird.
  3. Freigabe der Zahlungen:

    • Meilenstein 1:[z. B. 20 %] nach Bereitstellung eines ersten Prototyps.
    • Meilenstein 2:[z. B. 50 %] nach Fertigstellung und Bereitstellung der App zur Testphase.
    • Meilenstein 3:[z. B. 30 %] nach endgültiger Veröffentlichung der App in den Stores.
  4. Rückzahlung:

    • Sollte ein Meilenstein nicht erreicht werden, wird die Zahlung zurückgehalten, bis der Entwickler die notwendigen Anforderungen erfüllt.


4. Lizenzen und Urheberrechte

  1. Eigentumsübertragung:
    Mit der finalen Zahlung gehen alle Rechte an der App (einschließlich Quellcode, Designs und Dokumentation) auf den Auftraggeber über.

  2. Urheberrechte des Entwicklers:

    • Der Entwickler behält das Urheberrecht an allgemeinen Frameworks oder Tools, die nicht spezifisch für die App entwickelt wurden.
    • Der Entwickler garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Lizenzierung:

    • Der Auftraggeber erhält eine exklusive Lizenz zur Nutzung der App.
    • Der Entwickler behält das Recht, ähnliche Anwendungen auf Basis der genutzten Frameworks zu entwickeln, sofern der Quellcode nicht wiederverwendet wird.


5. Gewährleistung und Wartung

  1. Gewährleistung:
    Der Entwickler gewährleistet, dass die App für einen Zeitraum von [z. B. 12 Monaten] frei von wesentlichen Mängeln ist.

  2. Wartungsvertrag (optional):

    • Der Auftraggeber kann einen separaten Wartungsvertrag abschließen, der regelmäßige Updates, Fehlerbehebungen und Kompatibilitätsanpassungen umfasst.


6. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, einschließlich des Quellcodes und technischer Details, für die Dauer von [z. B. 5 Jahren] vertraulich zu behandeln.


7. Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit:
    Dieser Vertrag endet mit der vollständigen Übergabe der App und aller damit verbundenen Rechte.

  2. Kündigung:
    Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei wesentlichem Verzug oder Nichterfüllung.

  3. Folgen der Kündigung:

    • Bei Kündigung erhält der Auftraggeber die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
    • Nicht genutzte Escrow-Beträge werden an den Auftraggeber zurückerstattet.


8. Haftung

  1. Haftungsbeschränkung:
    Der Entwickler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Vertragswert begrenzt.

  2. Freistellung:
    Der Entwickler stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die durch die App entstehen, sofern sie auf Mängeln beruhen, die vom Entwickler zu vertreten sind.


9. Optionale Klauseln

a. Erweiterung des Escrow-Systems

  • Automatische Rückerstattung durch den Smart Contract, wenn der Auftraggeber nachweislich berechtigte Ansprüche auf Vertragsbruch hat.

b. Beteiligung an Umsätzen

  • Der Entwickler erhält eine Umsatzbeteiligung von [Prozentsatz] % für die Dauer von [Zeitraum].

c. Schieds- oder Mediationsklausel

  • Streitigkeiten werden durch ein Schiedsverfahren geklärt.


10. Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht:
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand:
    Für Streitigkeiten ist [Ort] ausschließlicher Gerichtsstand.

  3. Salvatorische Klausel:
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.


Ort, Datum und digitale Unterschriften (Smart Contract):


[Name Auftraggeber]


[Name Entwickler]


Optionale und alternative Verträge

  1. Lizenzvertrag für Quellcode-Nutzung:

    • Falls der Entwickler bestimmte Code-Bestandteile oder Frameworks wiederverwenden möchte, sollte ein separater Lizenzvertrag abgeschlossen werden.
  2. Wartungsvertrag:

    • Regelung für zukünftige Updates, Sicherheitsanpassungen und Anpassungen an neue Plattformanforderungen.
  3. Erweiterung durch NDA:

    • Eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung schützt zusätzliche Informationen, die nicht direkt im Vertrag geregelt sind.


Beispiele aus der Rechtsprechung

  1. BGH, Urteil vom 18.05.2021 (Az. I ZR 186/19, „Software-Entwicklung“):
    Verpflichtung des Entwicklers zur mangelfreien Bereitstellung der Software gemäß vereinbarter Anforderungen.

  2. EuGH, Urteil vom 03.07.2012 (C-128/11, „UsedSoft“):
    Bestätigung des Rechts zur Weiterveräußerung von Softwarelizenzen unter bestimmten Bedingungen.

  3. BGH, Urteil vom 16.12.2008 (Az. X ZR 89/07, „Softwareüberlassung“):
    Verpflichtung zur Lieferung eines vollständigen Quellcodes bei exklusiver Lizenzvereinbarung.


Vorteile des Smart Contracts

  1. Automatisierung:
    Zahlungen und Vertragsdurchsetzung erfolgen automatisiert und transparent über den Smart Contract.

  2. Sicherheit:
    Das Escrow-System schützt beide Parteien vor Nichterfüllung.

  3. Flexibilität:
    Zusätzliche Klauseln ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Projekte.

Ein gut gestalteter Smart Contract bietet rechtliche Sicherheit, Effizienz und Transparenz für App-Entwicklungsprojekte und sichert die Interessen beider Parteien.

 

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