Kaufvertrag über eine eingetragene PflanzensorteIm nachfolgenden Kaufvertrag wird eine EU-Pflanzensorte verkauft, wobei der Käufer eine Lizenz zur weiteren Eigennutzung des Sortenschutzes erhält. Zudem empfiehl sich eine exakte Beschreibung der Sortenerzeugnisse. Sortenschutz-KaufvertragZwischen den folgenden Vertragsparteien:Verkäufer ... Käufer ...
PräambelDer Verkäufer ist alleiniger Inhaber der eingetragenen Pflanzensorte „Hello“, einer Kartoffelsorte, die unter der Sortenschutznummer [Nummer] beim [Europäischen Sortenamt (CPVO)] registriert ist. Der Käufer erwirbt durch diesen Vertrag sämtliche Rechte an der eingetragenen Pflanzensorte „Hello“. Der Verkäufer erhält jedoch eine Rücklizenz zur eigenen Herstellung und Verwendung der Sorte.
§ 1 Vertragsgegenstand1.1 Der Verkäufer überträgt dem Käufer sämtliche Rechte an der eingetragenen Pflanzensorte „Hello“, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: - Eigentumsrechte an der Sorte
- Nutzungsrechte
- Verwertungsrechte
- Klagerechte bei Verletzungen der Sortenschutzrechte
- Rechte zur Verlängerung des Sortenschutzes.
1.2 Der Verkäufer erhält eine nicht-exklusive, unübertragbare und widerrufliche Rücklizenz zur Nutzung der Sorte „Hello“. Diese Rücklizenz umfasst das Recht zur eigenen Herstellung und Verwendung der Sorte, jedoch nicht zur weiteren Lizenzierung oder zum Verkauf der Sortenschutzrechte. 1.3 Der Käufer erklärt sich bereit, die Rücklizenz zu gewähren, solange der Verkäufer die Bedingungen dieses Vertrages einhält.
§ 2 Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten2.1 Der Kaufpreis für die Übertragung der Pflanzensorte „Hello“ beträgt [Betrag in Euro] zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls anwendbar. 2.2 Der Kaufpreis ist innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Vertragsunterzeichnung auf das folgende Konto des Verkäufers zu überweisen: - Kontoinhaber: [Name]
- IBAN: [IBAN]
- BIC: [BIC]
- Bank: [Name der Bank]
2.3 Der Verkäufer verpflichtet sich, nach Zahlungseingang alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für die Übertragung der Rechte sowie für die Registrierung der Rücklizenz an den Käufer zu übergeben.
§ 3 Übergabe und Registrierung3.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Erklärungen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Übertragung der Sortenschutzrechte und die Eintragung der Rücklizenz beim zuständigen Amt notwendig sind. 3.2 Die Übertragung der Rechte und die Eintragung der Rücklizenz beim [CPVO] erfolgen auf Kosten des Käufers. 3.3 Der Käufer trägt die Verantwortung für die fristgerechte Registrierung der Rechte und der Rücklizenz.
§ 4 Garantien und Gewährleistung4.1 Der Verkäufer garantiert, dass: - Er alleiniger Inhaber der Sortenschutzrechte an der Pflanzensorte „Hello“ ist.
- Keine Rechte Dritter an der Pflanzensorte bestehen.
- Die Pflanzensorte „Hello“ frei von Rechtsmängeln ist und keine anhängigen oder drohenden Streitigkeiten in Bezug auf die Rechte an der Sorte bestehen.
4.2 Der Verkäufer übernimmt eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Sorte gehörenden Unterlagen und Informationen. 4.3 Sollten innerhalb von [z. B. 12 Monaten] nach der Übertragung Mängel an den Rechten festgestellt werden, verpflichtet sich der Verkäufer, diese Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen oder dem Käufer Schadensersatz zu leisten.
§ 5 Rücklizenzvereinbarung5.1 Der Verkäufer erhält eine Rücklizenz, die folgende Rechte umfasst: - Das Recht zur Herstellung und Verwendung der Sorte „Hello“ für eigene Zwecke.
- Keine Berechtigung zur Erteilung weiterer Lizenzen oder zum Verkauf der Sorte.
5.2 Der Verkäufer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Sorte keine Rechte Dritter zu verletzen und den Käufer schriftlich zu informieren, falls Ansprüche Dritter gegen ihn geltend gemacht werden. 5.3 Der Käufer behält sich das Recht vor, die Rücklizenz zu widerrufen, wenn der Verkäufer gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
§ 6 Haftung6.1 Der Verkäufer haftet für Schäden, die aus der Verletzung der in diesem Vertrag gewährten Garantien entstehen, es sei denn, die Schäden wurden durch höhere Gewalt verursacht. 6.2 Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. 6.3 Der Käufer haftet für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Sorte „Hello“ durch den Käufer ergeben, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers.
§ 7 Vertraulichkeit7.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. 7.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen.
§ 8 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 9 SchriftformÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort]. 10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmungen11.1 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. 11.2 Beide Parteien bestätigen, dass sie diesen Vertrag vollständig gelesen und verstanden haben.
Ort, Datum:
(Unterschrift Verkäufer)
(Unterschrift Käufer) |