Nicht-exklusiver Lizenzvertrag über eine eingetragene PflanzensorteDer nachfolgende Lizenzvertrag über eine geschützte Sorte mit der Möglichkeit der Unterlizensierung kann noch durch die genaue Beschreibung der Sorte ergänzt werden. Zudem enthält er lediglich summarische Regelungen. Sortenschutz-LizenzvertragZwischen den folgenden Vertragsparteien:Lizenzgeber (Sortenschutzinhaber) ... Sortenschutznummer: [Nummer der Sortenschutzregistrierung] Lizenznehmer ...
PräambelDer Lizenzgeber ist alleiniger Inhaber der europäischen Pflanzensorte [Name der Sorte], einer Apfelsorte, die unter der Sortenschutznummer [Nummer] beim [Europäischen Sortenamt (CPVO)] registriert ist. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, räumlich beschränkte Lizenz zur Nutzung der Pflanzensorte in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, einschließlich des Rechts zur Aufzucht und der Möglichkeit zur Unterlizensierung unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers.
§ 1 Vertragsgegenstand1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht-exklusive Recht zur Nutzung der Apfelsorte [Name der Sorte] im Geltungsbereich Deutschland, Österreich und die Niederlande. 1.2 Die Lizenz umfasst folgende Rechte: - Das Aufzuchtrecht: Der Lizenznehmer darf die Apfelsorte zur Aufzucht kultivieren und pflegen.
- Das Verwertungsrecht: Der Lizenznehmer darf die Apfelsorte vermarkten, vertreiben und gewerblich nutzen.
- Das Unterlizenzrecht: Der Lizenznehmer darf Dritten Unterlizenzen erteilen, sofern der Lizenzgeber zuvor schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist untersagt.
§ 2 Räumlicher GeltungsbereichDie Lizenz ist räumlich auf die Gebiete Deutschlands, Österreichs und der Niederlande beschränkt. Eine Nutzung der Sorte außerhalb dieses Geltungsbereichs ist nicht gestattet.
§ 3 Pflichten des Lizenznehmers3.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich: - Die Apfelsorte ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag eingeräumten Rechte zu nutzen.
- Für alle notwendigen Genehmigungen, Aufzuchtbedingungen und die Einhaltung der geltenden Gesetze in den jeweiligen Ländern zu sorgen.
- Den Lizenzgeber schriftlich über jede beabsichtigte Unterlizenzierung zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
3.2 Der Lizenznehmer hat die Kosten für die Aufzucht, die Pflege, die Vermarktung und alle weiteren Maßnahmen, die mit der Nutzung der Lizenz verbunden sind, selbst zu tragen.
§ 4 Unterlizenzierung4.1 Der Lizenznehmer darf Dritten Unterlizenzen gewähren, sofern: - Der Lizenzgeber schriftlich und im Voraus der Unterlizenzierung zugestimmt hat.
- Der Unterlizenzvertrag die Bestimmungen dieses Vertrages berücksichtigt und den Lizenzgeber nicht benachteiligt.
4.2 Der Lizenznehmer bleibt gegenüber dem Lizenzgeber verantwortlich für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch die Unterlizenznehmer.
§ 5 Haftungsausschluss5.1 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für: - Die erfolgreiche Aufzucht der Apfelsorte.
- Die Marktreife oder Verwertbarkeit der Sorte.
- Schäden, die aus der Nutzung, Aufzucht oder Vermarktung der Sorte entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lizenzgebers zurückzuführen.
5.2 Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der Apfelsorte durch den Lizenznehmer oder seine Unterlizenznehmer ergeben.
§ 6 Vergütung6.1 Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag in Euro] jährlich, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls anwendbar. 6.2 Die Zahlung ist jeweils bis zum [z. B. 31. Januar eines jeden Jahres] auf das folgende Konto des Lizenzgebers zu leisten: - Kontoinhaber: [Name]
- IBAN: [IBAN]
- BIC: [BIC]
- Bank: [Name der Bank]
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung7.1 Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 7.2 Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von [z. B. sechs Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 7.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Lizenznehmer: - Wesentlich gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
- Zahlungen der Lizenzgebühr trotz Mahnung nicht leistet.
§ 8 Vertraulichkeit8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. 8.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 9 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 10 SchriftformÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht11.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort]. 11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Schlussbestimmungen12.1 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen. 12.2 Die Parteien bestätigen, dass sie diesen Vertrag vollständig gelesen und verstanden haben.
Ort, Datum:
(Unterschrift Lizenzgeber)
(Unterschrift Lizenznehmer) |