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Markenrecht

EuG vom 16.1.2014 - Knopf im Ohr

Im vorliegenden Fall handelt es sich zum einen bei der runden Form des Knopfes um eine einfache geometrische Form, die sich in keiner Weise von den Normen oder der Üblichkeit der Branche abhebt. Auch wenn die Knöpfe an einem genau bestimmten Teil der in Rede stehenden Waren, hier den Ohren, angebracht sind, vermag diese gewöhnliche Kombination zum anderen bei einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, der mit den betreffenden Waren keine besondere Erfahrung hat, nicht den Eindruck hervorzurufen, dass es sich um einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T‑152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 96 bis 98). Daher wird die Anmeldemarke keine Unterscheidung der fraglichen Waren von konkurrierenden Waren ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T‑139/08, Slg. 2009, II‑3535, Rn. 31).

Ferner ergibt sich dieses Ergebnis auch daraus, dass der einfache Charakter des glänzenden oder matten, runden Metallknopfs bei den angesprochenen Verkehrskreisen im Kontext einer sehr großen Vielfalt dieser Waren, ihrer Designs und ihrer möglichen Gestaltungen bietet

EuGH C98/11 P vom 24. Mai 2012 - 3d-Marke (Lindt Schokohase)

Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) vom 22. März 2012(*) C-190/10 - Keine Berücksichtigung von Stunde und Minute der Einreichung der Markenanmeldung

Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2003 vom 27. Oktober 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es nicht erlaubt, nicht nur den Tag, sondern auch die Stunde und die Minute der Einreichung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) zu berücksichtigen, um über den zeitlichen Vorrang einer solchen Marke gegenüber einer am selben Tag angemeldeten nationalen Marke zu entscheiden, wenn nach der nationalen Regelung für die Anmeldung der nationalen Marke dabei die Stunde und die Minute der Anmeldung zu berücksichtigen sind.

BGB URTEIL I ZR 125/07 vom 13. Januar 2011 - Bananabay II

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entspre-chend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst we-der das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

BGH URTEIL I ZR 139/08 vom 22. Juli 2010, berichtigt am 1.Februar 2011 - Kinderhochstühle im Internet (“ähnlich Trip Trap”)

 

a) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfah-ren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote, die die Marken eines Markeninhabers anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterzie-hen, ob unter den Marken von den Originalerzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden.

b) Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet regelmäßig nicht nach §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG als Täter oder Teilnehmer, wenn in Angeboten mit Formulierungen "ähnlich" oder "wie" auf Marken eines Markeninhabers Bezug ge-nommen wird.

c) Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.

EuGH, Beschluß vom 26. 3. 2010, Az.: C 91/09 – bananabay

Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen.

BUNDESPATENTGERICHT 30 W (pat) 28/07 vom 19. Januar 2010 

Fix Foto digital (WBM) für „Ferngläser, Videorekorder, Projektionsgeräte, Stative; Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämlich die Zusammenstellung eines Sortiments von Filmen, Fotopapieren und Farbbildern, Fotoapparaten, Filmkameras, Objektiven“ schutzfähig.

BGH URTEIL I ZR 109/06 vom 7. Oktober 2009 - Partnerprogramm (Affiliatehaftung als Beauftragter: .

Erscheint bei der Eingabe eines Suchbegriffs in der Trefferliste einer Suchmaschine ein Text, dem der Verkehr eine markenmäßige Benutzung des für einen Dritten als Marke geschützten Begriffs entnimmt, so genügt der Markeninhaber mit dem Vortrag dieses Geschehens im Regelfall seiner Darlegungslast für eine markenmäßige Benutzung seines Zeichens durch den Inhaber der unterhalb des Textes angegebenen, über einen elektronischen Verweis (Link) zu erreichenden Internetadresse. Macht dieser geltend, er benutze den betreffenden Begriff auf seiner Internetseite nur in einer be-schreibenden Bedeutung, trägt er hinsichtlich der dafür maßgeblichen kon-kreten Umstände die sekundäre Darlegungslast.

BPatG 25 W (pat) 52/08 vom 29. April 2009 - öffentliche Zustellung (LUXOR)

Vor der Anordnung einer öffentlichen Zustellung nach § 94 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 10 VwZG  sind vorherige Nachforschungen unerlässlich, die sich insbesondere an Einwohnermeldeämter oder sonstige Registerbehörden richten und z. B. auch Mitteilungen an eine bekannte Postfachadresse des Empfängers umfassen können.

OLG Köln, Urteil vom 06.02.2009, Az.: 6 U 147/08 Deutschland sucht den Superstar-Logo vs S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer

Indem mit dem Zeichen “S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer” geworben wurde, wird die Wertschätzung der bekannten Marken DSDS ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG). Die Anforderungen an eine markenmäßige Benutzung sind insoweit in Nr. 3 des § 14 Abs. 2 MarkenG geringer als in der Bestimmung der Nr. 2 (BGH, wie vor, S. 584 sub II 1 b aa, letzter Absatz). Bereits der Text "S sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer" weckt Assoziationen zu den Marken der Klägerin.

BGH BESCHLUSS I ZR 125/07 vom 22. Januar 2009 - Bananabay (Markenkeyword als adword)

Liegt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort (Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein ab-satzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Wer-bung für identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige gekenn-zeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hin-weis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält?

BPatG Beschluss zu 29 W 61/07 vom 13.8.2008 zu DE30437630 – Farbmarke Sonnengelb

Die Farbmarke Sonnengelb HKS 3 ist aufgrund Verkehrsdurchsetzung für Steuerfachzeit-schriften ohne demoskopische Umfrage schutzfähig.

EuGH URTEIL DES GERICHTS (Vierte Kammer) T70/06 vom 9.. Juli 2008 - Vorsprung durch Technik

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ‚Vorsprung durch Technik‘ – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer – Anspruch auf rechtliches Gehör

BGH, Urteil vom 05.06.2008, Az.: I ZR 108/05 - POST

Ob zwischen der Wortmarke "POST" und den angegriffenen Zeichen keine Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht, kann offenbleiben. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte und von einer Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke und den Kollisionszeichen auszugehen ist, steht der Klägerin der geltend gemachte Unterlassungsanspruch jedenfalls nach § 23 Nr. 2 MarkenG nicht zu.

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 8. Mai 2008 C304/06 P - Wortmarke Eurohypo

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b – Wortmarke EUROHYPO – Absolutes Eintragungshindernis – Marke ohne Unterscheidungskraft

BGH, Urteil vom 13.03.2008, Az.: I ZR 151/05 – Metrosex

Ein auf Wiederholungsgefahr gegründeter Verletzungsunterlassungsanspruch scheidet aus, weil die bloße Markenanmeldung und -eintragung noch keine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt und darin schon deshalb weder eine Verletzung der Marke noch der Geschäftsbezeichnung gesehen werden kann

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2008, Az.: 6 W 17/08 - fremde Marken in Google-Adwords keine Markenverletzung

Die Frage der Markenverletzung durch Verwendung fremder Marken als Keyword in Google adwords wird behandelt.

EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 26. Februar 2008 C132/05 - Parmesan (Ursprungsbezeichnung)

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 – Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel – Käse ‚Parmigiano Reggiano‘ – Verwendung der Bezeichnung ‚Parmesan‘ – Verpflichtung eines Mitgliedstaats, von Amts wegen die missbräuchliche Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung zu ahnden

BGH, Urteil vom 10.01.2008, Az.: I ZR 38/05 - Akademiks

 

Der Anmelder einer Marke, die im Ausland bereits eingetragen und für identische oder gleichartige Waren benutzt wird, handelt wettbewerbswidrig, wenn er die mit der Eintragung verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzen möchte.

BPatG 32 W (pat) 33/06 vom 5. Dezember 2007 - Percy Stuart

Namen fiktiver oder jedenfalls unbekannter Personen sind wie sonstige Phantasietitel einem Markenschutz für mediale Produkte wie z.B. Bücher, Bild- und Tonträger, Unterhaltung usw. grundsätzlich zugänglich (Fortführung von BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär; Klarstellung zu BPatGE 42, 250 - Winnetou).

BPatG 32 W (pat) 28/05 vom 23. Oktober 2007 – Karl May

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist an der Löschung einer Marke wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse nicht dadurch gehindert, dass das Bundespatentgericht im Eintragungsbeschwerdeverfahren die Schutzfähigkeit der Mar-ke bejaht hat.

BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 162/04 – AKZENTA

Die Benutzung einer Lizenznehmerin ist rechtserhaltend.

BGH, Urteil vom 19.07.2007, Az.: I ZR 93/04

a) Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt (Aufgabe von BGH, Urt. v. 26.11.1987 - I ZR 123/85, GRUR 1988, 307 - Gaby).

b) Ein Lizenznehmer, der gemäß § 30 Abs. 4 MarkenG der Verletzungsklage des Lizenzgebers beitritt, erlangt die Stellung eines einfachen Streitgenossen. Dem Lizenznehmer steht im Falle einer Markenverletzung kein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer zu.

BGH, Urteil vom 26.10.06, Az.: I ZR 37/04 - 3D-Marke Goldhase

a) Es besteht kein Erfahrungssatz dahingehend, dass der Gesamteindruck einer aus einer Form, einer Farbe, Wort- und Bildbestandteilen sowie sonstigen Ausstattungselementen zusammengesetzten dreidimensionalen Marke unabhängig von der konkreten Anordnung und Gestaltung dieser Elemente regelmäßig durch den Wortbestandteil bestimmt wird.

b) Form und Farbe einer derart zusammengesetzten Marke kann bei einer (durch Benutzung) gesteigerten Kennzeichnungskraft eine den Gesamteindruck (mit)bestimmende Bedeutung zukommen.

BGH I ZB 86/05 vom 5. Oktober 2006 - Farbmarke gelb/grün II

Eine grafischen Darstellbarkeit fehlt jedenfalls, wenn sie keine Angaben zu einer systematischen Anordnung der Farben Gelb und Grün enthält, sondern im Gegenteil eine beliebige Farbanordnung beansprucht

BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - Az.: I ZR 183/03 - Meta tag

Das Verwenden einer fremden Marke in den eigenen Metatags kann eine Markenverletzung darstellen.

BGH I ZB 96/05 vom 27. April 2006 – Fussball WM 2006

"FUSSBALL WM 2006" ist eine sprachübliche Bezeichnung für das Ereignis der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006, die der Verkehr wegen ihrer allgemeinen Bekanntheit und ihrer begrifflichen Eindeutigkeit stets mit diesem Ereignis als solchem in Verbindung bringt. Ihr fehlt die Eignung, als Unterscheidungsmittel Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen.

BGH, Urteil vom 23.02.2006, Az. I ZR 272/02 - Konkretisierung Kerntheorie (Markenparfüm)

Hat ein Beklagter ein bestimmtes Schutzrecht des Klägers verletzt, begründet dies allerdings nicht ohne weiteres die Vermutung, dass er auch andere dem Kläger zustehende oder von ihm berechtigt wahrgenommene Schutzrechte verletzen wird

BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02 (OLG Düsseldorf)

 

Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.

BPatG 29 W (pat) 147/03 – Porträitfoto Marlene Dietrich

Porträitfoto berühmter Persönlichkeiten ist freihaltebedürftig.

BGH Urteil Aktenzeichen: I ZR 293/02 vom 21. 10. 2005 - Otto

Die Benutzung der für Waren eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware von Waren anderer Herkunft zu unterscheiden. Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, daß die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware verwendet wird, für die sie eingetragen ist. Ohne Kennzeichnung der Waren benutzt ein Versandhändler im wesentlichen Dienstleistungen aus Klasse 35.

EuGH C-120/04 - Life./. Thomson Life vom 6.10.2005

Bei identischen Waren oder Dienstleistungen kann eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält

BGH I ZR 318/02 vom 21. Juli 2005 - Star Entertainment

Das Zeichen "Star Entertainment" ist als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG im einschlägigen Bereich der Unterhaltungsbranche nicht unterscheidungskräftig.

BGH I ZR 159/02 vom 3. Februar 2005 - Lila-Postkarte

Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.

BGH I ZR 34/02 vom 20. Januar 2005 - Staubsaugerfiltertüten

Eine Verwechslungsgefahr reicht nicht aus, um eine Benutzung als Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 23 MarkenG erscheinen zu lassen. Wird auf Meinungsforschungsgutachten abgestellt, so muß bereits durch die Art der Befragung eindeutig darüber Klarheit gewonnen werden, inwieweit bestimmte Herkunftsvorstellungen der befragten Personen auf für die Beurteilung der Unlauterkeit nicht relevanten Umständen beruhen.

BGH I ZR 91/02 vom 7. Oktober 2004 - Lila-Schokolade

Das Recht aus einer abstrakten Farbmarke kann durch die Verwendung der Farbe auf der Verpackung einer Ware verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Elemente der Verpackung einen Herkunftshinweis sieht.(Fortführung von BGHZ 156, 126 - Farbmarkenverletzung I).

Bundespatentgericht (BPatG) 25 W pat 280/01 - alarm24

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat im Beschluss vom 14. Juli 2004 - 25 W pat 280/01 klargestellt, dass nach seiner Auffassung der Teilbestandteil “24” als Markenzusatz rein beschreibend sei.

BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004, AZ: I ZR 12/02 - BerlinCard

“BerlinCard” fehlt weder jegliche Unterscheidungskraft noch besteht ein enger beschreibender Bezug hinsichtlich aller Waren und Dienstleistungen (Leitsatz Rechtsanwalt Michael Horak).

BGH, Urteil vom 11.03.2004 ("Rolex")

Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert („Hosting“), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.

EuGH Farbzeichen Orange

Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen reine Farbmarken keinen Schutzhindernissen begegnen.

BGH BONUS II

Seit 1988 kämpft der Markenanmelder nun um die Eintragung seiner Marke; obschon der BGH schon einmal dem BPatG quais “aufgab”, die Marke einzutragen, weigerte sich dieses (erneut erfolglos) nochmal.

BGH I ZR 23/01 vom 4. September 2003 - Farbmarkenverletzung I

MarkenG 14 Abs. 2 Nr. 1

Bei einer Farbmarke kann eine Markenidentität nur bei völliger Farbidentität angenommen werden.

MarkenG 14 Abs. 2 Nr. 2

Das Recht aus einer abstrakten Farbmarke kann durch die Verwendung der Farbe in einer Werbeanzeige nur dann verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung der sonstigen Elemente der Anzeige einen Herkunftshinweis sieht. Je höher der durch Benutzung erworbene Grad der Kennzeichnungskraft der Farbmarke ist, um so eher wird die Verwendung der Farbe in einer Anzeige als Herkunftshinweis verstanden und ihr auch eine selbständig kennzeichnende Funktion beigemessen werden.

BGH-ac-pharma

Klangliche Verwechselungsgefahr bejaht.

BGH-BlendaxPep

Der Unternehmensnamen ist bei der Frage der Kennzeichnungskraft nicht zu berücksichtigen.

BGH-Fünfer

Dem Begriff fehlt es nicht per se an Kennzeichnungskraft, möglicherweise besteht ein Freihaltebedürfnis.

Beschleunigungsgebühr

Rückerstattung der Beschleunigungsgebühr, falls keine Beschleunigung und “Überlastung” des Patentamtes

OLG-FFM-alcon.de

Keine Verwechselungsgefahr bei branchenfernen Unternehmenskennzeichen.

BGH-LOGO

LOGO ist nicht generell beschreibend.

KG-Toolshop

Toolshop ist beschreibend.

 

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