Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

 

horak.
Rechtsanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover
Deutschland

Fon 0511.357 356.0
Fax 0511.357 356.29
horak@iprecht.de

 Online-Anfrage

Rechtsgebiete  IP-Recht  Kanzlei  Muster  Musterverträge  Musterklauseln  Gesetze  Urteile  Kontakt  Standorte  Impressum  Datenschutz
Schwerpunkte  Anwälte  Kanzlei  Stellenangebote  Vollmacht  Anfrage  Patentschutz  Markenschutz  Designschutz  Links  Blog  AGB
Abmahnung  Antidumping-Verfahren  Apothekenrecht  Arbeitnehmererfinderrecht  Arzneimittelrecht  Baurecht  Compliance  Datenschutzrecht  Designrecht  Designschutz  Domainrecht  EDV-Recht  Energierecht  Europarecht  EU-Markenrecht  EU-Werbung  Existenzgruenderrecht  Filmrecht  Fotorecht  Gebrauchsmusterrecht  Gesellschaftsrecht  Halbleiterrecht  Handelsrecht  Handelsvertreterrecht  Ingenieurrecht  Internationales Recht  Internetrecht  IT-Recht  IP-Rechte  IP-Gerichte  Kartellrecht  Know-How-Recht  Markenrecht  Markenrecht-international  Medienrecht  Musikrecht  Lebensmittelrecht  Lizenzrecht  Patentanmeldung  Patentrecht  Presserecht  Recherchen  Recht am eigenen Bild  Recht der Werbung  Rechtsgebiete  Schutzrechts-Formulare  Softwarerecht  Sportrecht  Sortenschutzrecht  Technikrecht  Telekommunikationsrecht  UDRP-ADR  Urheberrecht  Urheberrecht-international  Veranstaltungsrecht  Vergaberecht  Verlagsrecht  Vertragsrecht  Werbung mit Schutzrechten  Werberecht  Wettbewerbsrecht  Wirtschaftsstrafrecht  Zollrecht

 

Markenrecht Anwalt Patentrecht Kanzlei Markenschutz Patentschutz Abmahnung Rechtsanwalt Hannover Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz  Patente Marken Fachanwalt IPRechtler Mustervertrag AGB erstellung IT-Recht Computerrecht Internetrecht Onlinerecht Rechtsanwalt Gesetze Lizenzrecht EDV-Recht Markenrechte Patentrechte Gebrauchsmusterrechte Hannover Stuttgart IP-Recht Technikrecht TK-Recht Wettbewerbsrecht Medienrecht Urheberrecht  Gebrauchsmusterrecht Designrecht Domainrecht Fachanwalt Urheberrecht

Markengesetz Patentgesetz UWG Arbeitnehmererfindervergütung TMG GWB Fachanwalt Rechtsanwalt Marke Markenrecht Markeneintragung Markenschutz Künstlerexklusivvertrag Wettbewerbsrecht EDV-Recht Computerrecht  Modellrecht Künstleragenturrecht Agenturvertrag Anwaltskanzlei Gesundheitsrecht Vertragsrecht Vertragsmuster Patent Marke design Domain Erfindung Markenanwalt Designanwalt Markenverletzung Gebrauchsmusteranwalt Markenportfolio Portfolioanalyse Markenverwaltung

Markenschutz Namensschutz Markenanmeldung Designschutz Designanmeldung Gebrauchsmusterschutz kleines Patent Patentanmelder Erfindung Erfindungsverwertung Patentverwerter Patentverwertung Markenverletzung Patentverletzung Designverletzung Urheberrechtsverletzung Fachanwalt Markenverletzung einstweilige Verfügung Recht am eigenen Bild Telekommunikationsrecht Schutzschrift  Anwalt Hannover Patent anmelden schützen Was kostet eine Marke ein Patent deutsches Patent europäisches Patent

Vertragsrecht Mustervertrag Lizenzvertrag AGB prüfen erstellen Muster Lizenzrecht Anwalt Urheberrecht Künstlerrecht KUG Recht am eigenen Bild Medienrecht Presserecht Anwalt Softwarerecht geistige Schutzrechte Rechtsanwalt Vertragsrecht Urteil Gericht Fachanwalt Hannover Markenverletzung Celle Oberlandesgericht Braunschweig Landgericht EUGH EuG Markenurteil Patent Urteil Anwalt Kanzlei  Kanzlei Luzern IP-Recht Lugano Anwaltskanzlei Biel Markenverletzung Thun Musikrechtler Urheberrechtler Domainrechtler

Start /  Überblick /  Designrecht /  Designschutz
Start
Designrecht
Designschutz

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
hannover@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@iprecht.de 

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
munich@iprecht.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@iprecht.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
vienna@iprecht.de

Designanmeldung/ Designschutz

1. Geschmacksmusterschutz (Grundlagen)

Durch die Anmeldung und Bekanntmachung eines Geschmacksmusters kann dieses zugunsten einer Person monopolisiert werden; insbesondere kann hiermit verhindert werden, dass andere Unternehmen ein identisches oder zumindest hochgradig ähnliches Design benutzen.

Der Schutz eines Designs setzt indes voraus, dass es sich um ein schutzfähiges Muster handelt und keine Schutzhindernisse bestehen. Schutzhindernisse liegen insbesondere dann vor, wenn  das Muster keine Neuheit darstellt und/oder keine Eigenart aufweist. Es empfiehlt es sich daher nicht, gestalterisch wertlose Leistungen zur Anmeldung zu bringen.

Der Schutz aus einer Geschmacksmustereintragung erstreckt sich gem. § 38 GeschmMG auf jedes andere Muster, dass beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Zur Beurteilung des Schutzumfangs wird jedoch der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Musters berücksichtigt.

Das Patentamt prüft von sich aus zunächst nur, ob die formalen Voraussetzungen für eine Anmeldung vorliegen. Eine materiell-rechtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit nimmt das Amt von sich aus nicht vor. So wird insbesondere im Zuge der Anmeldung nicht geprüft, ob identische oder ähnliche Geschmacksmuster bereits registriert oder anderweitig geschützt sind. Hierfür ist eine Ähnlichkeitsrecherche erforderlich, da anderenfalls – ohne eine solche Recherche – die Anmeldung mangels Amtsprüfung einen Eingriff in ältere Rechte darstellen kann.

2.  Eigenart des Musters

Ihre Muster erscheinen im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit schutzfähig; gleichwohl könnte in einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Gericht die Eigenart oder Neuheit problematisieren.

Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass im Bereich des Designrechts die Einschätzung der Sach- und Rechtslage einzelner Gericht durchaus unterschiedlich ausfallen kann. Da wir uns im kreativ-künstlerischem Bereich bewegen, sind rechtliche Beurteilungen teilweise schwer nachvollziehbar. Wie eine solche in Ihrem konkreten Fall ausgehen wird, lässt sich aufgrund der Uneinheitlichkeit der Spruchpraxis nicht mit Sicherheit vorhersagen; allerdings erscheint die Ausbringung einer Anmeldung nach Einschätzung des Unterzeichners unter Abwägung der Gesamtumstände sinnvoll.

3. Neuheit des Musters (Muster-Recherche)?

Wir empfehlen ferner eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche auszubringen und die Auswertung derselben. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine solche Recherche schon deshalb aus rein rechtlicher Sicht dringend empfohlen werden muss, weil Sie anderenfalls Gefahr laufen, durch eine Geschmacksmusteranmeldung „ins Blaue hinein“ in ältere Rechte einzugreifen, wodurch der Inhaber dieser älteren Rechte gegen Sie Schadensersatz in der Größenordnung von typischerweise einigen Tausend Euro geltend machen könnte. Letzteres gilt es zu vermeiden.

Neben der Ähnlichkeitsrecherche können darüber hinaus weitere Recherchen ausgebracht werden.

Bitte lassen Sie uns positivenfalls möglichst kurzfristig wissen, ob Sie eine Ähnlichkeitsrecherche wünschen. Sollten wir nichts weiter von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass eine solche nicht gewünscht ist.

4. Das Designregistrierungsverfahren:

Nach Anmeldung des Geschmacksmusters erhält diese beim Deutschen Patent- und Markenamt Eingangsstempel und Aktenzeichen; nach Zahlung der Anmeldegebühr tritt das Deutsche Patent- und Markenamt in die Prüfung ein. Sofern das Amt feststellt, dass keine Mängel vorliegen oder diese rechtzeitig beseitigt worden sind, wird Ihr Geschmacksmuster in das EDV gestützte Register eingetragen. Die Eintragung der Anmeldung wird im elektronischen Geschmacksmusterblatt (http://publikationen.dpma.de) bekannt gemacht. Die erste Schutzperiode beträgt zunächst fünf Jahre. Der Schutz kann bis zu viermal um fünf Jahre, also auf eine Gesamtschutzdauer von insgesamt 25 Jahren ausgedehnt werden.

Die bei der Bekanntmachung im Geschmacksmusterblatt entstehenden Kosten i. H. v. 12,-- EUR pro Schutzrecht (Geschmacksmuster), zu denen die Wiedergabe bekannt zu machen ist, sind als Vorschuss zusammen mit der Anmeldegebühr zu entrichten.

5.  Anmeldeunterlagen

Für die Anmeldung bitten wir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

Pro Muster/Modell und pro Anmeldung mindestens eine, maximal sieben verschiedene, qualitativ hochwertige Darstellungen oder Fotografien, jeweils in fünffacher Ausführung; sollten sie erwägen mit prioritätswahrender Wirkung die Anmeldung später auf weitere Länder zu erweitern, empfehlen wir mindestens 6 Abbildungen pro Muster einzureichen;

Die Darstellungen sollten vor einem neutralen Hintergrund abgebildet sein; es soll kein überflüssiges Beiwerk dargestellt sein, da dies die Schutzwirkung Ihrer Anmeldung mindern kann. Die von Ihnen eingereichten Fotos erachte ich deshalb als problematisch. Mehrere Darstellungen sind auf unterschiedlichen Blättern einzureichen. Die Größe sollte mindestens 5 cm x 5 cm betragen; für das deutsche Patent- und Markenamt die Einreichung körperlicher Abbildungen erforderlich;

 -  bezeichnen Sie ihr Muster/Modell und reichen ggf. eine Beschreibung (vierfache Ausfertigung auf gesondertem Blatt, max. 200 Wörter) auf einem gesonderten Blatt mit ein;

 - teilen Sie uns genauen Namen und Adresse des Anmelders mit;

 - teilen Sie uns den genauen Namen und Adresse des Entwerfers mit.

Bitte bedenken Sie, dass der Schutz nur für diejenigen Erscheinungsformen eines Geschmacksmusters begründet werden kann, die in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben worden sind. Sofern Sie an fotografischen Abbildungen Retuschen vornehmen lassen möchten, empfehlen wird Ihnen gerne ein hierauf spezialisiertes Unternehmen.

 

 Anwalt IP Recht Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz Fachanwalt Urheberrecht Medienrecht Anwalt Marke Patentanwalt Patentrecht Designanwalt Markenanwalt Technikrecht Anwalt IT-Recht Anwalt IPrechte IP-Anwalt Paderborn Markenverletzung Darmstadt Geschmackmuster Design anmelden Regensburg Filmrecht Würzburg Urheberrecht Ingolstadt Wettbewerbsrecht UWG Wettbewerbsverletzung Heilbronn Europarecht Fachanwalt Ulm Gesellschaftsrecht Anwalt Handelsrecht Göttingen Recht am eigenen Bild Wolfsburg Fotorecht Recklinghausen  Patentrecht Designrecht Patentschutz Patentanwalt Hannover Patentanwaltskanzlei Erfindung schützen drucken Markenrecht ip recht Patentrecht Lebensmittelrecht Arzneimittelrecht Oberhausen Anwalt Lübeck Markenrechtsverletzung Erfurt Fachkanzlei Rostock Rechtsanwalt Mainz Fachanwalt Kassel Marke schützen lassen Hagen Markenrecht Hamm Patentverletzung Saarbrücken Patentanmeldung Herne Patent schützen Ludwigshafen Domainrecht Osnabrück Abmahnung Solingen Unterlassungserklärung Kanzlei Leverkusen Energierecht Oldenburg Fachanwalt Telekommunikationsrecht Potsdam IT-recht Anwalt Neuss Internetrecht Heidelberg ip Anwalt speichern Technikrecht Markenüberwachung Offenbach Anwalt Schutzrechtsrecherchen Bottrop Fachanwalt Bremerhafen Fachanwaltskanzlei Fürth Rechtsberatung Remscheid internationales Recht Reutlingen Fachkanzlei IP Moers Markenanwalt Koblenz Designanwaltskanzlei Multimediarecht Werberecht Salzgitter Baurecht Jena Rechtsanwalt Hildesheim Rechtsberatung Cottbus Anwalt Gera Markenanwalt Wilhelmshaven Design schützen Marke Delmenhorst Abmahnung Fachanwalt Abmahnschreiben nebst Unterlassungserklärung Fristsetzung Fachanwalt zurück IPrechtler Markenrechtler Patentrechtler Designrechtler Gebrauchsmusterrechtler Lüneburg bgh anwalt Hameln eugh entscheidung Wolfenbüttel Markenschutz Nordhorn Patentschutz Cuxhaven Designschutz Anwalt Emden Fachanwalt Kosten Lingen Rechtsanwalt Peine Sortenschutz Melle Saatgut Kanzlei  Stade Patentrecht Goslar Sorte schützen Neustadt Sortenschutzamt Wettbewerbsrechtler Technikrechtler Ernergierechtler Zürich IP Genf IT Bern Rechtsberatung Basel Marke Lausanne Designanwalt Winterthur Rechtsanwalt St Gallen klassische und moderne Physik Festkörperphysik Mechanik Laserphysik Elektrotechnik Mechatronik Informationstechnologie Datenverarbeitungstechnik Bildverarbeitungstechnologien  Halbleitertechnologie  Unterhaltungselektronik Computer-Hardware IT-Technik Software Telekommunikation Automatisierungstechnik Optik Atomphysik Molekularphysik Maschinenbau Baumaschinen Kraftfahrzeugwesen Antriebstechnik  Steuerungstechnik Verfahrenstechnik Fertigungstechnik Produktionstechnik Verpackungstechnik Papiertechnik Produktentwicklung Messtechnik Regelungstechnik Prozesstechnologie Haushaltsgeräte Kleingeräte Lebensmitteltechnik Luft- und Raumfahrt Kraftwerkstechnik Materialtechnologie  Stahlherstellung Stahlverarbeitung Metalltechnologie  Keramiktechnologie Legierungen Nanotechnologie Energietechnik erneuerbare Energie Medizintechnik Biologie Biotechnologie Pharmazie Chemie  Diagnosetechnik Immunologie Virologie Gentechnik  Mikroorganismen Pflanzen  Tiere Pharmazie Nahrungsmittel Polymere Katalysatoren Lithografie Fotografie Online-Anfrage

 
horak Rechtsanwälte/ Fachanwält/ Patentanwälte · Georgstr. 48 · 30159 Hannover · Deutschland · Fon: 0511.357356.0 · Fax:0511.357356.29 · horak@iprecht.de