SchutzrechtsformulareDie Mehrzehl der IP-Rechte bedarf einer Anmeldung bei einer Behörde, in Deutschland vorwiegend dem Deutschen Patent- und Markenamt. Zwar bieten zahlreiche ausländische Ämter einen vergleichbaren Service, teils können Anmeldungen online vorgenommen werden (z.B. in den USA), allerdings steht dieser Service in der Regel unter dem Vorbehalt, dass eine nationale “Zustellanschrift” angegeben werden kann. In Deutschland bietet der Server des Patentamtes zum Download nahezu alle offiziellen Merkblätter, insbesondere die erforderlichen Formulare (teils auch für internationale und europäische Registrierungen). Da diese Formulare und Merkblätter jeweils am ehesten auf dem neusten Stand sind, haben wir sie hier nicht hinterlegt, sondern empfehlen den Server des deutschen Amtes unter http://www.dpma.de Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einer etwaig angestrebten Verwendung dieser Formulare, die zugehörigen Merkblätter zu einem Thema sowie das Kostenmerkblatt ebenfalls zu studieren. Auf dem Server des Deutschen Patent- und Markenamtes finden sich auch zahlreiche Links zu den weltweiten Ämtern uvam. Sollten Fragen in diesem Zusammenhang auftauchen, können sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden oder uns kontaktieren. Wir begleiten in fachlicher Hinsicht selbstverständlich die gesamte Palette der registrierbaren Rechte. |