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Schwerpunkte der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte

IP-Rechte: Internetrecht und Recht der Technik

Intellectual Property Rights (IP-Rechte bzw. Rechte aus geistigem Eigentum): Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Halbleitertopographien, Pflanzensorten sowie Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Verlagsrecht, Know-how.

Recht der Technik (mit Onlinerecht, Telekommunikationsrecht etc) oder zB Computerrecht als solche existieren zwar als eigenständige Rechtsgebiete nicht, dennoch sind hier unzählige Besonderheiten der letztlich technischen Materie zu beachten.

Recht der Werbung (Wettbewerbsrecht, Zugabeverordnung (aufgehoben), Rabattgesetz (aufgehoben), Preisangabenverordnung, Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz, Arzneimittelrecht u.a.).

Gesellschaftsrecht ist fuer jedes Unternehmen von Bedeutung. Von “Existenzgründern” bis zu “börsennotierten Gesellschaften” bedarf es der Berücksichtigung vielschichtiger rechtlicher Regelungen, deren Sinngehalt bereits frühzeitig erfasst, beachtet und geplant werden kann.

Wirtschaftsstrafrecht ergänzt die vorgenannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte, da zahlreiche der betroffenen Regelwerke Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände vorsehen.

Intellectual Property Rights:

Ideen entstehen und verbreiten sich stetig schneller und ohne wesentliche räumliche Grenzen. Ideen als solche sind nicht schutzfähig - ein Monopol auf menschliche Gedankentätigkeit wird es auch in Zukunft nicht geben. Die Umsetzung von Ideen in Innovationen oder kulturelle, betriebswirtschaftliche oder sonstige Abläufe können durch sog. Intellectual Property Rights (IP-Rechte) geschützt werden/sein und einen massgeblichen Wert des Unternehmens oder Rechtsinhabers bilden. Dabei ermöglicht das Management der IP-Rechte ganz unterschiedliche Ziele und Strategien. Ob als Marktabgrenzung und -sicherung gegen Wettbewerber - z.B. mittels verstärkter Anmeldetätigkeit in bestimmten Konkurrenzbereichen - oder in der Form der passiven Marktbeobachtung durch Überwachung der Anmeldetätigkeit und -inhalte dritter Unternehmen, die frühzeitige und umfassende Ausrichtung der IP-Rechte an der corporate identity oder persönlichen Zielen unter Beachtung europäischer und internationaler Regelungen und Entwicklung bildet eine fundierte Basis für die Erfüllung der dahinterstehenden Ziele.

Computer- und Onlinerecht:

Computerrecht als selbstständiges Rechtsgebiet mit vollständig “eigenen Regeln” hat sich nicht durchgesetzt. Umfasst werden Fragestellungen aus der Vielfalt des Internets (einschliesslich eCommerce), der Hardware, Software sowie solche aus Verbraucher-, Händler- und Herstellersicht.

Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und Lauterkeitsrecht):

Unabhängig von einer konkreten Massnahme aus dem Marketingmix und losgelöst vom hierdurch verwendeten Medium oder der Branche kann das Recht der Werbung durch Gesetzeswerke, wie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder zahlreiche weitere Vorschriften, wie die Preisangabenverordnung, beeinflusst werden. Überlagert von europarechtlichen Regelungen (z.B. “vergleichende Werbung”) und ergänzt durch markt- (z.B. Arzneimittelgesetz) oder medienspezifische (z.B. “Fernsehrichtlinie”) Normen, ist das Recht der Werbung zum einen durch eine Vielzahl von Regelungen beschränkt und zum anderen von Fallrecht, also ähnlich dem anglo-amerikanischen Rechtsraum durch Einzelentscheidungen (Rechtsfortbildung), geprägt. Die Folge: Würde ein Fachjurist die Marketingmassnahme rechtlich “wasserdicht” ausgestalten, wäre das Ergebnis umgekehrt proportional zu den Fachkenntnissen keine “Werbung”. Dennoch lässt sich die Mehrzahl vorbereiteter Marketingmassnahmen auch rechtlich durch zumeist geringfügige Änderungen - gerade in der Planungsphase - darstellen und das Risiko minimieren.

Kartellrecht: Das Lauterkeitsrecht (gemeinhin Wettbewerbsrecht oder Werberecht genannt) will in Wechselwirkung zum Kartellrecht den Wettbewerb schützen. Auch “Kartellrecht” wird daher teils als “Wettbewerbsrecht” bezeichnet. Dennoch verbleiben in praxi nur vereinzelte Überschneidungen zwischen beiden Rechtsgebieten: Extrem vereinfacht ausgedrückt dient Kartellrecht der Vermeidung von Kartellen wohingegen Lauterkeitsrecht einzelne Werbehandlungen zwischen den Marktbeteiligten zu regeln sucht.

Darstellung zu besonderen Themen:

Lebensmittelrecht - Lebensmittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden. Doch die Abgrenzung eines Nahrungsergänzungsmittels zum Arzneimittel ist oft sehr schwierig und entscheidet gleichwohl über die Verkehrsfähigkeit.

Arzneimittelrecht - Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz oder apothekenrechtliche Bestimmungen sind in einem - auch werberechtlich - sensiblen Querschnittsbereich liegende Normen, die auch im Lichte der Gesundheitsreform(en) besondere Bedeutungen aufweisen.

Telekommunikationsrecht: : Es existiert keine einheitliche Definition des Begriffs “Telekommunikation”, wodurch auch die Reichweite des Telekommunikationsrechts unterschiedlich ausfällt. In jedem Fall fällt das Telekommunikationsgesetz darunter.

Vergaberecht : Vergaberecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts. Vergaberecht umfasst die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), für Bauleistungen (VOB), für freie Berufe (VOF), EU-Vergaberecht, Teile des GWB (Kartellgesetz) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Vergaberecht soll konkurrierenden Unternehmen die Möglichkeit geben, gegen eine rechtsfehlerhafte Vergabe öffentlicher Aufträge vorzugehen.

Wirtschaftsstrafrechts (oder der Wirtschaftskriminalität) umfasst die Anwendung des Strafrechts im Wirtschaftsleben. Dabei werden wichtige Gebiete des sogenannten Nebenstrafrechts in den Vordergrund gestellt (zB um Regeln des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) über die Sanktionierung von Unternehmen, das Wettbewerbsstrafrecht, das Lebensmittelstrafrecht, das Arzneimittelstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht, das Finanzmarktstrafrecht und aus dem Abgabenstrafrecht vor allem die Steuerhinterziehung und die strafbefreiende Selbstanzeige)

 

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